Attribution und Willensfreiheit

Malte Dierkes, Oliver Saeftel

M. D. Präsentation zum fundamentalen Attributionsfehler:
Der „fundamentale Attributionsfehler“ nach Lee Ross beschreibt das Konzept einer unbegründeten, vorgeschobenen Zuschreibung von Persönlichkeitsmerkmalen (Attributen) und wurde auf der Grundlage einer Studie, in welcher die Managerial Attributions, also jene Zuschreibungen, welche Führungskräfte in Fällen des Misserfolges an Unterstellten richten, dargestellt werden, weiter erläutert. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf den Unterschied zwischen Probanden westlicher Länder (EU, USA, etc.) und östlicher Länder (Indien, Südostasien, etc.) zu legen. Die Erhebung legte nahe, dass westliche Vorgesetzte in ihren Fehleranalysen deutlich mehr auf die Strukturen und Prozesse eines Unternehmens achten, während jene östlicher Länder auf Menschen und ihr Umfeld fokussiert schienen; entsprechend wurde der Attributionsfehler in Form der Verbindung des Misserfolges mit erfundenen Eigenschaften der Unterstellten von westlichen Führungskräften kam deutlich öfter vor. Hierdurch wurde gleichzeitig auch das Konzept einer defensiven Nutzungsweise, hier die Verteidigung eigens gebauter Unternehmensstrukturen und -prozesse, etabliert. (vgl. Küchlin, o.J., 2)
Ein weiterer zentraler Teil der Theorie nach Ross ist die sogenannte Attributionsanalyse. Diese folgt einem bestimmten Schema, nach welchem folgende vier Merkmale zu untersuchen sind:

  • Lack of Awareness of Situational Constraints: Der Urteilende kennt weder die Situation noch ihre Beschränkung für Akteure in ausreichendem Maße, um ein Urteil zu fällen, welches den Attributionsfehler nicht beginge.
  • Unrealistic Expectations for Behaviour: Die Erwartungen, die von den Urteilenden a den Akteur gestellt werden, entsprechen nicht den Umständen der Situation, in welcher sich eben dieser befindet. 
  • Inflated Categorizations of Behaviour: Wenn ein Urteilender große Mengen an Wissen über eine Situation besitzt, so wird er das Verhalten der Akteure in übertriebenem Maße in Kategorien einordnen und zu strukturieren, wodurch wiederum Zuschreibungen zustande kommen.
  • Incomplete Corrections of Dispositional Inferences: Wenn, nachdem ein Urteilender Zuschreibungen aufstellte, weitere Informationen gegeben wurden, haben sie dennoch keine vollständige Korrektur eben dieser ursprünglichen Annahmen vollzogen.

Ferner stellt das Discounting-Prinzip die Forderung dar, dass der Urteilende Faktoren nicht unpassend hoch gewichten sollte, da er sich ggf. den situative Umständen und derer Potenz nicht bewußt ist. Im Allgemeinen sollten Urteilende stets das Verhalten des Akteurs heranziehen, äußere Einflüsse von ihm abziehen (discounting) und somit allein die internen Einflussfaktoren übrig lassen, ehe er Annahmen über Attribute des Agierenden treffen kann. (Vgl. Gilbert & Malone, 1995, 25–30.)

Zur Bewertung der Theorie ist die Relativierung einzubringen, dass die negativen Folgen der Attribution sich im Alltag meist auf Marginalitäten beschränken. Insbesondere die Tatsache, dass der Mensch somit Andere grob einschätzen und schnell agieren kann, ohne jedesmal eine komplexe Analyse aufzustellen, stellt die positiven Aspekte der Attribution dar. (Vgl. Gilbert & Malone, 1995, 34.)

O. S. Willensfreiheit:
Michael Pauens „Minimalkonzeption der Willensfreiheit“ (vgl. Pauen, 2004, 80–112) behandelt die Frage nach den möglichen Freiheitsgraden des menschlichen Denken und Handelns. Dabei spiele die Selbstbestimmung eine entscheidene Rolle. 

Um grundlegende Gedanken der Willensfreiheit darzustellen, werden zunächst zwei Ebenen der Freiheit definiert. Es gibt die „Handlungsfreiheit“ und die „Willensfreiheit.“
Die Handlungsfreiheit behandelt die formale Freiheit, also wie frei Menschen innerhalb von Gesetzen und sozialen Normen sind und welche Mittel ihm zur Verfügung stehen. Die Willensfreiheit betrifft Situationen, in denen ich unter gleichen Bedingungen auch hätte anders entscheiden können. Pauen unterscheidet in situativem Handeln zwischen „Zwang“ und „Zufall.“ Zwangsgesteuert seien Personen nicht, wenn sie wirklich physisch gesteuert werden, sondern wenn man unter stark beeinflussenden Bedingungen handle, etwa in der Situation einer Geiselnahme. Und man handle „zufallsgesteuert,“ wenn man von äußeren unkontrollierbaren Einflüssen gelenkt werde, die unbewusst das Denken manipulieren.

Außerdem gibt es verschiedene Ansichten zur Thematik des freien Willens. Hier sind der Determinismus, der Kompatibilismus und der Inkompatibilismus zu unterscheiden:
Determinismus ist eine Auffassung der Welt, nach der jedes Ereignis durch vorherige Ursachen und Bedingungen bestimmt ist. Auch unsere Entscheidungen wären demnach durch Erziehung, Erfahrung, Gene und die aktuelle Situation beeinflusst. Wenn man sich z.B. entscheide, für eine Klausur zu lernen, ist diese Entscheidung nicht völlig unabhängig entstanden, sondern wurde durch seine bisherigen Erfahrungen und Motive beeinflusst. 
Der reine freie Wille, nach Handlungs- und Willensfreiheit, geht dagegen davon aus, dass ein Mensch eine Entscheidung wirklich selbstständig treffen kann und unter denselben Bedingungen auch anders hätte entscheiden können. Beispielsweise hätte ich mich auch trotz aller bisherigen Einflüsse entscheiden können, nicht zu lernen. 
Der Kompatibilismus versucht, Determinismus und freien Willen miteinander zu verbinden. Dieser Auffassung nach ist eine Entscheidung auch dann frei, wenn sie Usachen hat — solange man beispielsweise nicht gezwungen werde und nach seinen eigenen Wünschen und Überzeugungen handle. Man ist also frei, wenn man aus eigenem Willen lerne, auch wenn dieser Wille selbst Ursachen hat. 
Dem Impossibilismus zufolge gibt es einen solchen reinen bzw. letztlich unabhängigen freien Willen gar nicht. Wenn eine Entscheidung vollständig durch vorherige Usachen bestimmt ist, hätte man nicht wirklich anders handeln können. Ist sie dagegen völlig unabhängig von Ursachen, wäre sie möglicherweise bloß zufällig. In beiden Fällen fehlt dem Menschen nach dieser Auffassung ein „wirklicher“ freier Wille. 

Das Konzept der Autonomie eines Menschen beschreibt sein selbstbestimmtes Handeln. Er selbst handelt also nach seinen eigenen Wünschen, Überzeugungen und Zielen und wird nicht von äußeren Einflüssen oder einem Zwang bestimmt. Man lernt beispielsweise für eine Klausur, weil man selbst eine gute Note erreichen möchte. 
Das Konzept der Urheberschaft beinhaltet, dass die Person selbst die Ursache bzw. der Urheber ihres Handelns ist. Eine Handlung geht also auf die Person und ihre eigenen Gründe, Wünsche und Entscheidungen zurück. Man selbst ist also der Urheber für sein freiwilliges Lernen für die Klausur. 

Pauen plädiert dafür, dass Freiheit die Selbstbestimmung ist. Diese resultiert aus den zutreffenden Autonomie- und Urheberprinzipien.
Die Selbstbestimmung bedeute aber auch das Unterlassen bestimmten Verhaltens. Doch offenbar kann unsere Wahrnehmung und Entscheidungsfindung auch beeinflusst bzw. manipuliert werden. Wie sehr uns Empfehlungen anderer, Nudging („(leicht) anstoßen“) als subtile Technik oder die stärkere Manipulation bringen, beeinflusst die Frage nach der Willensfreiheit und unserer Entscheidungsfindung. Wie frei sind Menschen in ihrem Handeln unter manipulativen Bedingungen? 
Handlungsfreiheit ist also die Selbstbetimmung unseres Handelns und resultiert aus dem Autonomie- und dem Urheberschaftsprinzip. 

Das bildet die Grundlage für die Frage nach Anschlussthemen. Themen wie die Einschränkung durch soziale Normen (etwa staatliche Gesetze), welchen Einfluss die taktische Platzierung und Gestaltung von Werbung oder dem Aufbau von Sortimenten im Supermarkt haben. Wie frei sind verschieden intelligente oder verschieden sozio-ökonomisch benach- oder bevorteiligte Menschen im Sinne der Handlungs- und Willensfreiheit?
Am Ende bleibt dennoch die Frage nach der Existenz und der Beweisbarkeit sowohl des Determinismus, als auch des reinen freien Willens und welche Rolle diese überhaupt für unseren Alltag spielen. 

M. D. Fortführung des Rahmenthemas:
Im Sinne der weiteren Veranschaulichung einer womöglich eingeschränkten Handlungs- und Willensfreiheit werfen Phänomene wie die Suggestion und Hypnose erneut die Frage nach der Existenz fremdbestimmten Handelns wieder neu auf.
Im Anschluss wurde sowohl das Milgram-Experiment als auch das Stanford-Prison-Experiment angeführt. Grundlegender Ansatz des Letzteren war es, Probanden für mehrere Tage in Wächter, welche Verhaltensregeln durchsetzten sollten, und Gefangene aufzuteilen. Es gewann Bekanntheit dadurch, dass Probanden, welche die Rolle von Wächtern einnahmen, ihre Handlungen (bspw. die körperliche Misshandlung anderer Teilnehmer) damit begründeten, dass es schließlich eine höhere Instanz (die Forschungsleitung) gäbe und sie Vorgaben lediglich innerhalb des gesetzten Rahmen ausgestalten würden. Beim Milgram-Experiment verhielt es sich ähnlich; auch hier wurde auf den externen Einfluss eines Versuchsleiters verwiesen, um die eigenen Taten nachträglich zu begründen. Die Probanden, welche einem weiteren Probanden (einem Schauspieler, der die Stromschläge simulierte) etwas beibringen und ihn entsprechend (in der Form von Stromschlägen) bestrafen sollten, wenn er Fehler begeht. Der Versuchsleiter erhielt die Aufgabe, den lehrenden Probanden zu zunehmend stärkeren Stromschlägen zu animieren; dieser Aufforderung kamen die Probanden nach, selbst wenn die Stromschläge ein lebensgefährliches Niveau erreichten.

Insgesamt kumulieren sämtliche Fragen nach der Willensfreiheit in einem Trilemma:

  1. Einige menschliche Handlungen sind frei.
  2. Alle menschlichen Handlungen sind letztlich determiniert durch dem Handelnden externe und nicht kontrollierbare Ereignisse.
  3. Es ist nicht möglich, dass eine freie menschliche Handlung determiniert ist durch dem Handelnden externe und nicht kontrollierbare Ereignisse.

Verknüpfend mit den obigen Termini ergibt sich folgendes Schema:

  • 1 & 2 ergeben den Kompatibilismus.
  • 2 & 3 ergeben den Determinismus.
  • 1 & 3 ergeben den Inkompatibilismus.

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